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Fachpraktiker*in für Holzverarbeitung

Fachpraktiker*innen für Holzverarbeitung sind aufgrund der erlernten Fähigkeiten und Kenntnisse in Tischlereien, Bautischlereien und in der holzverarbeitenden Industrie einsetzbar.

Ausbildungsziele

In einer dreijährigen Ausbildung erlernen die angehenden Fachpraktiker*innen für Holzverarbeitung u. a. folgende Inhalte:

  • Arbeitsschutz, Unfallverhütung und Umwelt
  • Umgang und Arbeiten mit Handwerkzeugen und Maschinen
  • Herstellen einfacher Holzverbindungen
  • Herstellen von dekorativen Verkleidungen
  • Grundkenntnisse in der Holzbe- und verarbeitung
  • Grundkenntnisse in der Montage von Bauelementen
  • Grundkenntnisse im Trockenbau

Zusatzqualifikation:

Lehrgänge: "Grundlehrgang Holzverbindungen" (zweiteilig) sowie die Maschinenlehrgänge TSM 1 und TSM 2

Ausbildungsorganisation

Die praktische Ausbildung erfolgt unter Anleitung eines erfahrenen Ausbilders in einer Werkstatt (Grundausbildung) sowie auf internen Baustellen. Zusätzlich finden regelmäßig Praktika in Betrieben der näheren Umgegend statt. Regelmäßig finden in der Einrichtung Stütz- und Förderunterricht angelehnt an die Inhalte der Berufsschule sowie Hilfestellung bei der Berichtsheftführung und intensive Vorbereitung auf die Zwischen- und Abschlussprüfung statt. Sozialpädagogische Begleitung rundet das Angebot ab. Es werden individuelle Förderpläne mit jedem einzelnen Auszubildenden erstellt, um den Verlauf der Ausbildung zu steuern und in Krisenfällen zu korrigieren. Die theoretischen Lerninhalte werden von der Walther-Lehmkuhl-Schule in Neumünster vermittelt. 

Ausbildungsordnung

Nach §66 BBiG 

Ausbildungsvertrag

Eingetragen in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse bei der HWK zu Lübeck. Die Abschlussprüfung erfolgt vor dem Prüfungsausschuss der HWK Lübeck.