Unterstützte Beschäftigung

Unterstützte Beschäftigung beinhaltet die individuelle betriebliche Qualifizierung, Einarbeitung und Berufsbegleitung behinderter Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf in Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes. Ziel ist ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis.

"Erst platzieren, dann qualifizieren"

Die Maßnahme "Unterstützte Beschäftigung" richtet sich an Jugendliche und Erwachsene, die auf Grund einer Lern- oder geistigen Behinderung oder einer psychischen Erkrankung besondere Unterstützung zur Eingliederung in das Berufsleben benötigen. Die Teilnehmer werden bis zu 24 Monate betreut. Nach der Einstiegsphase erfolgt die Qualifizierungsphase in einem Erprobungsbetrieb. Hier arbeiten die Teilnehmer unter realen Arbeitsbedingungen. Dabei werden die Teilnehmer kontinuierlich betreut. Die Maßnahme gliedert sich in folgende Phasen:

Ergänzend zum Training am Arbeitsplatz finden regelmäßige Projekttage zur berufs- und arbeitsplatzübergreifenden Wissensvermittlung sowie Kompetenztraining bei der bfh statt.

Individuelle betriebliche Qualifizierung

Die Unterstützte Beschäftigung beginnt mit der individuellen betrieblichen Qualifizierung. Sie findet von Anfang an in Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes statt. Der behinderte Mensch wird von einem sog. Qualifizierungstrainer begleitet und unterstützt. Die an dieser Phase Teilnehmenden sind sozialversichert.

Berufsbegleitung

Ist ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis erreicht, ist aber gleichzeitig eine weitergehende Unterstützung erforderlich, wird diese in Form der Berufsbegleitung erbracht. Die Dauer dieser Leistung richtet sich nach den individuellen Bedürfnissen des behinderten Menschen.


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