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Werker*in im Gartenbau

Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau

Die Werker*innen im Gartenbau, Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau sind aufgrund der erlernten Fertigkeiten und Kenntnisse in allen Betrieben des Garten- und Landschaftsbaus einsetzbar.

Ausbildungsziele

In der dreijährigen Ausbildung erlernen die angehenden Werker*innen im Gartenbau u. a.:

  • Arbeitsschutz und Unfallverhütung
  • Pflanzenkunde, Pflanzenkenntnisse, Pflanzenverwendung Flächenaufteilung und -vermessung
  • Herrichten einer Baustelle, Anlage von Pflanzungen sowie Kultur- und Pflegemaßnahmen
  • Bodenbearbeitung und -verbesserung (Graben, Grubbern, Hacken, Harken, Mulchen, Entwässern) sowie Düngerlehre / Pflanzenschutz
  • Werkstoff- und Materialkunde
  • Herstellung von Weg- und Platzbefestigungen, Stufen- und Treppenanlagen, Teichbau, Dachbegrünung, Zaunbau, landschaftsgärtnerischer Holzbau
  • Einsatz, Wartung und Pflege der Maschinen und Geräte
  • landschaftspflegerische Maßnahmen unter Berücksichtigung ökologischer Aspekte

Ausbildungsorganisation

Die praktische Ausbildung erfolgt unter Anleitung erfahrener Ausbilder*innen mit Ausbildereignungsprüfung sowie mit sonderpädagogischer Zusatzqualifikation. Während der Ausbildungszeit finden Praktika von 12 Woche je Ausbildungsjahr statt.

Ausbildungsbegleitend werden Stütz- und Förderunterrichte, angelehnt an die Inhalte der Berufsschule, durchgeführt. Es gibt Hilfestellung bei der Berichtsheftführung und intensive Vorbereitung auf die Zwischen- und Abschlussprüfung. Eine sozialpädagogische Begleitung,  während der gesamten Ausbildung rundet das Angebot ab. Es werden individuelle Förderpläne mit jedem einzelnen Jugendlichen erstellt, um den Verlauf der Ausbildung zu steuern und in Krisenfällen zu korrigieren.

Zusatzqualifikation:

Im Verlauf der Ausbildung sind 5 überbetriebliche Lehrgänge im Gartenbauzentrum der zuständigen Landwirtschaftskammer sowie ein Lehrgang zum Umgang mit Maschinen und Geräten im Gala-Bau bei der DEULA in Rendsburg zu absolvieren.

Ausbildungsordnung

Nach § 66 BBiG

Ausbildungsvertrag

Eingetragen ins Verzeichnis der Ausbildungsverhältnisse der zuständigen Landwirtschaftskammer. Die Abschlussprüfung erfolgt vor dem Prüfungsausschuss der Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein.